Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG1(BGV A1) haben Unterweisungen "Verhalten im Brandfall" Jährlich zu erfolgen (siehe§4 im Arbeitsschutzgesetz).
Daran sollten in Betrieben bis 20 Mitarbeiter mindestens ein Beschäftigter und bei Betrieben über 20 Mitarbeiter mindestens 5% der Beschäftigten oder 2 Personen pro Abteilung oder Schicht teilnehmen.
Die Unterweisung deckt den gesamten Bereich der Brandschutzeinrichtungen, in Theorie und Praxis ab.
Die Betriebssicherheit erhöht sich, je mehr Mitarbeiter an den Brandschutzeinrichtungen geschult werden.
Wichtige Vorteile, die Ihnen ein BrandschutzCheck bietet:
Sie vermeiden hohe Reperaturkosten und Folgekosten durch mangelnde Wartung oder falsches Löschmittel.
Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten geschützt.
Sie können im Schadensfall Versicherungen oder der Berufsgenossenschaften den konkreten Zustand von brandschutztechnischen Anlagen und Geräten vorlegen, denn ihr Betrieb erhält ein Protokoll über die Brandschutzunterweissung- und Schulung.