Prüfung von Feuerlöschgeräten
Um die Funktionssicherheit von Feuerlöscher zu gewährleisten, müssen diese laut DIN 14406( EN3 ) alle 24 Monate von einem qualifizierten und zugelassenen Wartungsunternehmen gewartet werden .
Wartungsfristen:
Feuerlöscher allg. alle 24 Monate
Feuerlöscher nach GGVSE alle 24 Monate
Feuerlöscher nach StVZO §35 (Omnibussen)alle 12 Monate
Feuerlöscher in Versammlungstätten ( KINO ) alle 12 Monate